Steuer­beratung von EPUs
(Ein-Personen-Unternehmen)

Sie sind selbstständig oder wollen sich selbstständig machen? Wenn Sie Ihre Tätigkeit ohne Mitarbeiter ausführen möchten, gehören Sie zu den sogenannten EPUs, sprich Ein-Personen-Unternehmen. EPUs haben oft ganz eigene steuerliche Fragen und Herausforderungen. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite, wenn Sie sich beispielsweise als ArchitektIn, FotografIn, MasseurIn oder Grafikdesignerin selbstständig machen wollen.

Wir beraten Sie in folgenden Fragen:

Sonderregelungen und Steuertipps für EPUs

Umsatzsteuer

Wenn Sie als sogenannter Kleinunternehmer tätig sind, das heißt wenn Ihr Umsatz unter 35.000 Euro netto beträgt, sind Sie von der Umsatzsteuer befreit. Sie brauchen daher als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuervoranmeldung. Gerne beraten wir Sie individuell, ob diese Regelung für Sie relevant ist.

Gerne unterstützen wir Sie als EPU in allen steuerlichen Fragen.

Wir beraten Sie gerne!

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