Lohnverrechnung in Wien 1120 & Wr. Neustadt

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist ein hoch komplexer Bereich des Steuerrechts, unterliegt laufenden Änderungen und umfasst sowohl Fragen des Lohnsteuerrechts als auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte. Aus diesem Grund ist die Lohnverrechnung für viele Unternehmen eine sehr zeit- und ressourcenintensive Herausforderung und es wird oft entschieden, sie von einem Steuerberater durchführen zu lassen.

Wie auch Ihre Vorteile bei einer Zusammenarbeit mit einem Steuerberater auf diesem Themengebiet aussehen können, erfahren Sie hier.

Die Lohnverrechnung: von Brutto zu Netto

Die Lohnverrechnung ist ein wichtiger Bestandteil der Buchhaltung eines jeden Unternehmens. Sie erfolgt monatlich, umfasst die Verwaltung und Abwicklung der Mitarbeiterbezüge, beinhaltet Aspekte wie Sozialversicherungsbeiträge, Lohnabgaben und muss Besonderheiten wie Zulagen oder Pendlerpauschalen berücksichtigen. Darüber hinaus begleitet die Lohnverrechner den Dienstnehmer von der Einstellung (z.B.: Einstufung und Berechnung der Mindestentlohnung) bis zum Austritt (z.B.: Berechnung offener Urlaubstage).

Klassische Themen der monatlichen Abrechnung sind zum Beispiel:

  • Sonstige Bezüge: Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld
  • Sachbezüge: z.B. private Nutzung eines Firmenautos, Mitarbeiterrabatte
  • Zulagen und Zuschläge: z.B. Überstunden oder Arbeiten an Sonn- und Feiertagen
  • Absetzbeträge
  • Pendlerpauschale
  • Dienstreisen

Vorteile der Zusammenarbeit mit einem Steuerberater bei der Lohnverrechnung

Sollten Sie sich dafür entscheiden, uns mit der Lohnverrechnung Ihres Unternehmens zu beauftragen, werden Sie viele Vorteile daraus ziehen:

Übersicht bei Fristen und gesetzlichen Vorschriften

Eine der größten Herausforderungen bei der Lohnverrechnung ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und die Aktualisierung bei Gesetzesänderungen. In Österreich sind die rechtlichen Bestimmungen, die zur Erstellung einer korrekten Lohnverrechnung beitragen, weit verstreut. Weiters gibt es oft abweichende Bestimmungen in Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen, die zu beachten sind. Wir können Ihnen mit unserem Fachwissen dabei helfen, Ihre Lohnverrechnung stets rechtskonform zu gestalten. Das beinhaltet die korrekte Berechnung von Gehältern und Löhnen, Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern sowie die Einhaltung von Fristen und anderen gesetzlichen Vorschriften.

Ersparen Sie sich Zeit und Ressourcen

Ein offensichtlicher Vorteil der Zusammenarbeit mit einem Steuerberater im Bereich der Lohnverrechnung ist die enorme Zeit- und Ressourcenersparnis. Wenn Sie die Lohnverrechnung an Ihren Steuerberater auslagern, können Sie sich getrost auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, in dem Wissen, dass Ihre Buchhaltung in professionellen Händen liegt. Ob Sie Arbeiter beschäftigen – wo die Ermittlung des Brutto schon eine Herausforderung sein kann – oder Sie Ihren Angestellten flexible Arbeitszeiten, Home Office ermöglichen wollen: Wir kümmern uns darum.

Optimieren Sie die Abrechnung und Vermeiden Sie Nachzahlungen

Durch unser Fachwissen, unsere Erfahrung und unsere stetige Bemühung um Weiterbildung können wir Chancen und Risiken identifizieren und Ihr Unternehmen ganzheitlich in steuerlicher Hinsicht optimieren. Das kann helfen, die Finanzen Ihres Unternehmens zu verbessern.

Im Zweifelsfall haben Sie den Experten zur Hand

Sollten Sie sich dazu entscheiden, mit uns zusammenzuarbeiten, werden Sie bei Fragen und Problemen stets ein Team von Experten zur Hand haben. Lohnverrechnung kann sehr kompliziert sein, insbesondere wenn es um Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und sonstige Abgaben geht. Mit einem Steuerberater an Ihrer Seite können Sie jedem Problem entspannt entgegensehen.

Wenn Sie offene Fragen zu steuerbezogenen Themen haben, finden Sie bei uns viele hilfreiche und spannende Steuertipps: Zum Beispiel wie ein Fahrtenbuch in Österreich funktioniert und wie Sie beim Spenden Steuern sparen können. Wir beraten Sie auch gerne persönlich bei einem kostenlosen Erstgespräch.

Wir beraten Sie gerne!

Gleich ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren