Passend zur Coronakrise und der damit verbundenen gestiegenen Freigiebigkeit vieler Mitmenschen anbei ein Überblick über die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden
Spendenabsetzbarkeit der § 4a und § 18 Abs 1 Z 7 EStG
Welche Spende ist absetzbar?
Spenden an Empfänger auf dieser Liste
Wieviel ist absetzbar?
10 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte bzw des Gewinns des laufenden Jahres.
Wer kann Spenden absetzen?
Unternehmer (zB Gewerbetreibende und Freiberufler) und „Private“ (natürliche Personen). Bei Unternehmern liegen Betriebsausgaben vor, bei Privaten handelt es sich um Sonderausgaben. Zwischen Spenden, die von Unternehmern und von Privaten gewährt werden können im einzelnen Unterschiede bestehen. Abzugsfähige Spenden, die im Rahmen des Unternehmens gewährt werden, werden auf Privatspenden angerechnet.
Wie funktioniert‘s?
Beim Spenden immer Name und Geburtsdatum angeben. Fertig. Bis Ende Februar des Folgejahres wird die Info über die Spende automatisch an das Finanzamt übermittelt. Man sieht das dann auch in FinanzOnline, womit es bei der Arbeitnehmerveranlagung /beim „Steuerausgleich“ (egal ob aktiv oder automatisch im Sommer) ohne weiteres Zutun berücksichtigt wird.
Wieviel spart man?
Die Ersparnis liegt im Bereich des individuellen Grenzsteuersatzes auf das Jahreseinkommen. (also über EUR 11.000,00 Jahreseinkommen 25%, über 18k 35%, über 31k 42% usw)
Vollständige Infos auf der Website des Finanzamtes