Der Jahresabschluss gibt nicht nur dem Gesetzgeber, sondern auch Ihnen einen guten Überblick über die finanzielle Situation Ihres Unternehmens. Im Jahresabschluss geht es darum, die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens in Zahlen aufzubereiten und übersichtlich darzustellen. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, den Überblick über Gewinne bzw. Verluste zu bewahren und für die Zukunft planen zu können. Das Finanzamt nimmt den Jahresabschluss als Grundlage, um Ihre Steuerlast zu berechnen.
Unsere Leistungen bei der Erstellung von Ihrem Jahresabschluss:
- Fristgerechte und gesetzeskonforme Erstellung Ihres Jahresabschlusses
- Übersichtliche Darstellung der finanziellen Situation Ihres Unternehmens
- Unternehmensberatung : Analyse der Zahlen und strategische Beratung
Häufige Fragen zum Jahresabschluss:
Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?
Prinzipiell sind alle Kaufleute zu Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Kleine Gewerbetreibende und Freiberufler, die keine Doppelte Buchführung sondern eine Eingaben-Ausgaben Rechnung erstellen müssen, sind jedoch befreit. Sie können eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen und diese als Anlage zur Steuererklärung
beim Finanzamt einreichen.
Bis wann muss der Jahresabschluss erstellt werden?
Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss in den ersten fünf Monaten des neuen Geschäftsjahres erstellen und einreichen. Nicht-Kapitalgesellschaften haben bis zu neun Monate Zeit.
Wer muss den Jahresabschluss öffentlich zugänglich machen?
Nicht jeder, der einen Jahresabschluss erstellen muss, ist verpflichtet, diesen auch offenzulegen. Einzelunternehmer sind in der Regel von der sogenannten Offenlegungspflicht befreit. Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften, müssen den Jahresabschluss innerhalb von 9 Monaten im Firmenbuch veröffentlichen.