Büro für EPUs: So nutzen Sie Ihre Steuervorteile

Als Ein-Personen-Unternehmen (EPU) haben Sie die Möglichkeit, Ihren Arbeitsalltag so zu gestalten, wie Sie und Ihre Kund:innen es für richtig erachten. Dabei wird die Frage nach der Wahl des Arbeitsstandortes besonders ins Gewicht fallen, denn er hat einen maßgeblichen Einfluss auf Ihre Effizienz und Produktivität. Zwei Dinge, die besonders als Selbständige:r konstant im Fokus sind. 

Ganz gleich, ob Sie sich dazu entscheiden, einen Büroraum anzumieten oder ein Arbeitszimmer in Ihrem Wohnbereich zu definieren: Wir erklären Ihnen, wie Sie in beiden Fällen Ihr Büro in Österreich steuerlich absetzen können. 

Homeoffice oder externes Büro? 

Spätestens seit Corona hat das Homeoffice sein schlechtes Image verloren. In erster Linie, da es sich schnell herausgestellt hat, dass Homeoffice auf Produktivität und Arbeitsmotivation keinerlei negativen Auswirkungen hat. Ob es für Sie als EPU besser ist, ein Büro anzumieten oder ein Arbeitszimmer innerhalb Ihrer privaten Wohnräume zu nutzen, hängt von einigen Faktoren ab. Wie zum Beispiel der Größe Ihres Unternehmens und der Art Ihrer Tätigkeit.

Vorteile eines externen Büros

  • Professionelle Geschäftsadresse: Ein externes Büro bietet für ein EPU den Vorteil einer professionellen Geschäftsadresse. Das vermittelt bei Kundenterminen und Geschäftspartnern einen seriösen Eindruck und steigert das Vertrauen in das Unternehmen. 
  • Klare Trennung von Arbeits- und Privatsphäre: Durch die räumliche Distanz zwischen Büro und Wohnbereich schaffen Sie eine klare Trennung, was es unter Umständen leichter macht, eine gesunde Work-Life-Balance zu führen.  

Vorteile eines Arbeitszimmers im Homeoffice

  • Flexibles Arbeiten: Im Homeoffice können Sie sich Ihre Arbeitszeiten absolut flexibel einteilen und zwischen Momenten der Entspannung und Phasen des Arbeitens frei wählen. Für viele führt das zu einem produktiveren Arbeiten. 
  • Keine Anfahrtszeiten: Im Homeoffice sparen Sie sich Anfahrtszeiten, die sich stressig und zeitintensiv gestalten können. 

Wie kann man ein Büro von der Steuer absetzen?

Folgendes können Sie mit einem Büro von der Steuer absetzen: 

  • Büromiete: Als EPU können Sie die Mietkosten für Ihr Büro als Betriebsausgaben geltend machen. Das bedeutet, dass bei einem angemieteten Büro die gesamten Mietzahlungen von der Steuer abgesetzt werden können, was zu erheblichen Einsparungen führen kann. 
  • Büromöbel und -ausstattung: Schreibtische, Stühle, Computer oder Drucker – alles, was Sie für Ihre Arbeit brauchen, kann steuerlich abgeschrieben werden. Je nach Höhe der Anschaffungskosten können diese entweder sofort oder über mehrere Jahre verteilt Ihre steuerliche Belastung reduzieren. 
  • Betriebskostenabzug: Die Kosten für Strom, Wasser, Heizung und Internet in Ihrem Büro können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Dies gilt auch für Reparatur- und Instandhaltungskosten. Durch den Abzug dieser Kosten mindern Sie Ihren steuerpflichtigen Gewinn und senken somit Ihre Steuerlast. 

Steuervorteile nutzen für ein Büro im Homeoffice

Doch nicht nur mit externen Büroräumlichkeiten können Sie steuerliche Vorteile genießen. Sollten Sie jedoch im Homeoffice arbeiten und danach streben, Ihr Arbeitszimmer steuerlich anerkennen zu lassen, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein.   

Voraussetzungen für ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer im Homeoffice

Sind unter anderem:

  • Das Arbeitszimmer muss unbedingt notwendig sein. Die Tätigkeit kann nicht ohne das Arbeitszimmer ausgeübt werden, da außerhalb der Wohnung kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
  • Das Arbeitszimmer muss nahezu ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzt werden. 
  • Die betriebliche und berufliche Tätigkeit wird ausschließlich oder nahezu ausschließlich im Arbeitszimmer ausgeübt

Unser Tipp: Sollten Sie im Homeoffice arbeiten und über kein abgetrenntes Arbeitszimmer verfügen, können Sie ab 2022 mit der neuen Arbeitsplatzpauschale oder Homeoffice-Pauschale für Selbstständige bis zu 1.200,- absetzen. 

Welche Kosten kann ich für ein Arbeitszimmer steuerlich absetzen?

Mit einem gesonderten Arbeitszimmer in Ihrer Wohnung können Sie, ähnlich wie es bei externen Büroräumlichkeiten der Fall ist, alle Ausgaben absetzen, die im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit stehen: 

  • Die anteilige Miete
  • Die Einrichtung des Zimmers (Stühle, Schreibtisch, …)
  • Die anteiligen Strom- und Gaskosten
  • Instandhaltung des Zimmers und der Einrichtung

Wie berechne ich die Kosten für ein Arbeitszimmer?

Die anteiligen Kosten berechnen Sie, indem Sie die Fläche des Arbeitszimmers durch die Gesamtwohnfläche der Wohnung teilen und das mal 100 multiplizieren. So bekommen Sie den Anteil des Arbeitszimmers in Prozent. 

Ihre Steuerberatungskanzlei in Wien

Wir, Ihre Steuerberatungskanzlei in Wien, bestechen durch jahrelange Erfahrung, fachliche Kompetenz, Verlässlichkeit und eine Schwerpunktlegung auf persönliche und ausführliche Beratung. Falls Sie also noch offene Fragen zu Ihren Steuervorteilen als Selbständige:r haben, dann würden wir Sie gerne im Rahmen eines kostenlosen Erstgespräches kennenlernen. 

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