Buchhaltung für Kleinunternehmer und EPUs

Buchhaltung selbstständig machen oder zum Steuerberater?

Am Anfang der Selbstständigkeit stellt sich oft die Frage, in welchem Umfang die Unterstützung eines Steuerberaters bei den Finanzen sinnvoll ist. Meist ist man sich schnell klar darüber, dass man den Jahresabschluss von einem Steuerberater erstellen lassen möchte. Aber wie sieht es mit der laufenden Buchhaltung aus? Ab welcher Unternehmensgröße ist es sinnvoll, die laufende Buchhaltung an den Steuerberater auszulagern? Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick.

Laufende Buchhaltung für Kleinunternehmer

Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind Sie (vereinfacht gesagt), wenn Sie Ihr Unternehmen im Inland betreiben und Ihr Jahresumsatz die Höhe von 35.000 Euro nicht übersteigt. Als Kleinunternehmer müssen Sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abliefern und dürfen sich die Umsatzsteuer von den an Sie gestellten Rechnungen nicht als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen. Ihre steuerliche Gewinnermittlung erfolgt (wahrscheinlich) nach der Einnahmen-Ausgaben Rechnung. Da die Komplexität der Eingaben-Ausgaben Rechnung nicht sehr hoch ist, ist es als Kleinunternehmer durchaus machbar, die Buchhaltung selbst zu übernehmen, wenn Sie das möchten. Gerne beraten wir Sie dazu, wie Sie die laufenden Rechnungen bestmöglich systematisieren und archivieren.

Wann empfiehlt es sich für Kleinunternehmer, die Buchhaltung an den Steuerberater auszulagern?

Sollten Sie als Kleinunternehmer zum Beispiel vermehrt Geschäfte mit dem Ausland abwickeln, Leistungen aus dem Ausland beziehen, Spezialgeschäfte oder oftmals wechselnde Geschäfte tätigen, kann die laufende Buchhaltung etwas komplexer werden. In diesen Fällen ist es sinnvoll, sich ausführlich vom Steuerberater beraten zu lassen bzw. die laufende Buchhaltung an den Steuerberater auszulagern.

Laufende Buchhaltung für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen

Sobald Sie einen Umsatz von über 35.000 Euro netto (42.000 Euro brutto) im Jahr verzeichnen und somit eine Umsatzsteuervoranmeldung notwendig ist, empfiehlt sich die Auslagerung der Buchhaltung an den Steuerberater. Die Umsatzgrenze kann einmal in fünf Jahren um 15 Prozent überschritten werden.
Aus unserer Erfahrung ist es in mehrerlei Hinsicht sinnvoll, die laufende Buchhaltung von einem Steuerberater durchführen zu lassen. Zum einen ist die Fehlerquote bei eigenständiger Durchführung der Buchhaltung bzw. Umsatzsteuervoranmeldung sehr hoch und es kommt aufgrund der oftmals schwierigen Behebung der Fehler zu höheren Kosten. Zum anderen erhalten Sie vom Steuerberater unterjährig Reportings zu Ihrer wirtschaftlichen Situation, was Ihnen bei der Steuerung Ihres Erfolges zugutekommt. Außerdem sind Sie rechtlich abgesichert, was notwendige Fristen und andere steuerliche Vorschriften anbelangt.

Unerlässlich wird das Auslagern der Buchhaltung, wenn Sie zu einer doppelten Buchführung verpflichtet sind. Dies trifft beispielsweise zu, wenn Ihr Jahresumsatz in einem Jahr eine Million Euro übersteigt, wenn Ihr Umsatz zwei Jahre hintereinander die Höhe von 700.000,- Euro übersteigt oder wenn Sie als GmbH oder GmbH & Co KG agieren. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie zu doppelter Buchführung verpflichtet sind, beraten wir Sie gerne.

Buchhaltung vom Steuerberater – was sind die VORTEILE?

Kosten sparen

Die Behebung von Fehlern verursacht meist höhere Kosten als die Auslagerung der Buchhaltung an den Steuerberater. Wenn Sie ein kleineres Unternehmen führen, sind die laufenden Steuerberatungskosten überschaubar.

Zeitersparnis

Das Auslagern der laufenden Buchhaltung gibt Ihnen die Möglichkeit, sich auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.

Regelmäßige Analyse und Reporting

Kümmert sich der Steuerberatung monatlich um Ihre laufende Buchhaltung, sind Ihre Unternehmenszahlen immer aktuell. Wir liefern Ihnen regelmäßige Reportings und Analysen. So kann eine mögliche Schieflage Ihres Unternehmens schneller auffallen. Sie haben die Möglichkeit, gegenzusteuern und Ihr Unternehmen wieder auf Erfolgskurs zu bringen.

Rechtssicherheit

Wenn Sie rechtlich auf der sicheren Seite sein wollen, übergeben Sie die laufende Buchhaltung an den Steuerberater. Führen Sie die Buchhaltung selbst durch, haften Sie auch selbst für etwaige Fehler. Wir kümmern uns darum, dass alle gesetzlichen Vorschriften wie Aufbewahrungsfristen eingehalten werden.

Digitale Buchhaltung: So geht Buchhaltung ganz leicht

Eine sehr einfache, kostengünstige und rasche Möglichkeit, die Buchhaltung an den Steuerberater zu übergeben, ist die digitale Buchhaltung. Das bedeutet, dass Sie Ihre Belege regelmäßig fotografieren und mittels einer Software an den Steuerberater übermitteln. Wir von „Mein Steuerteam“ wenden diese Methode erfolgreich an und benutzen hierfür die kostenlose, leicht zu bedienende Software BMD.com. Sie fotografieren einfach Ihre Belege mit Ihrem Handy, laden diese mittels einer App hoch und schon sind Ihre Belege für uns abrufbar. Sie müssen so Ihre Rechnungen nicht aufbewahren und haben über die Software stets eine Übersicht über Ihre aktuellen Zahlen. Wenden Sie sich gerne an uns und wir informieren Sie ausführlich zu dieser revolutionären und einfachen Art der laufenden Buchhaltung.

Gerne beraten wir Sie zu Ihrer laufenden Buchhaltung. Vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch!

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