Sie wollen zur Ausübung Ihrer Selbstständigkeit einen PKW oder Kombi benutzen? Hier erfahren Sie, welche steuerliche Behandlung des Fahrzeuges für Sie möglich und sinnvoll ist und was Sie bei der Geltendmachung der Ausgaben für Ihr Auto zu beachten haben. Gerne beraten wir Sie zu diesen und ähnlichen Themen. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Sie benutzen das Kfz zu mehr als 50% betrieblich
Wird ein im Eigentum des Selbständigen stehendes Fahrzeug zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt, dann gehört es zum Betriebsvermögen. Man kann in diesem Fall von einem Firmenwagen für Selbstständige sprechen. In der Einkommenssteuererklärung können neben den laufenden Betriebskosten (Benzin, Reparatur, Versicherung, Maut) auch die Abschreibung für die Abnutzung (AfA) des Fahrzeuges geltend gemacht werden. Die Afa errechnet sich aus einer Division von den (steuerlichen) Anschaffungskosten und der Nutzungsdauer des Fahrzeuges. Die Nutzungsdauer bei Neufahrzeugen ist mit acht Jahren anzusetzen. Übersteigen die Angemessenheitsobergrenze von € 48.000 (brutto), können nur anteilig gemacht werden.
Wird der Firmenwagen privat genutzt, dann ist von den Gesamtkosten ein Anteil im Ausmaß der privaten Nutzung auszuscheiden. Dabei ist ein Fahrtenbuch zu führen, das das Ausmaß der betrieblichen Nutzung nachweist.
Firmenwagen leasen oder kaufen?
Soll ein überwiegend betrieblich genutztes Fahrzeug nicht gekauft, sondern geleast werden, dann ist zu klären, ob der Leasingvertrag als Kauf (Finanzierungsleasing) oder als Miete (Operating Leasing) zu werten ist. Viele Leasingverträge werden so gestaltet, dass sie als Miete eingeordnet werden können; ein derartiges Leasing hat den steuerlichen Vorteil, dass die Leasingraten steuerlich voll absetzbar sind. Auch hier ist die Angemessenheitsobergrenze zu berücksichtigen. Ob ein Leasingmodell für Ihren Firmenwagen sinnvoll ist, muss individuell geklärt werden. Gerne beraten wir Sie dazu.
Sie benutzen das Kfz weniger als 50% betrieblich
Wenn Sie Ihr Kfz zu weniger als 50 Prozent betrieblich nutzen, gehört das Fahrzeug zu Ihrem Privatvermögen. Man spricht auch von einem betrieblich genutzten Privatfahrzeug. Sie haben dann ein Wahlrecht zwischen dem Ansetzen der Kosten (AfA und laufende Betriebskosten; siehe oben) im Ausmaß der betrieblichen Nutzung und der Verrechnung von Kilometergeld in der Höhe von € 0,42/Kilometer. Mit dem Kilometergeld sind sämtliche Aufwendungen wie Benzin, Maut, Garage, Reparaturen abgegolten; eine Ausnahme stellen auf betrieblichen Fahrten verursachte Unfallkosten dar, die daher zusätzlich zum Kilometergeld geltend gemacht werden können.
Egal für welche der beiden Varianten Sie sich entscheiden, Sie müssen jedenfalls ein Fahrtenbuch führen, um den Anteil Ihrer betrieblichen Fahrten nachzuweisen.
Firmenwagen oder Kilometergeld?
Ob es von Vorteil ist, prozentuell die betrieblichen Kosten oder Kilometergeld anzusetzen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Anhand von zwei Beispielen versuchen wir, Ihnen die möglichen Unterschiede aufzuzeigen.
Beispiel 1: Sie habe 2019 einen Gebrauchtwagen erworben und sind damit 2020 insgesamt 40.000 km gefahren, 40% davon (16.000km) betrieblich. Die tatsächlichen Kosten (AfA, Benzin, Haftpflicht) betragen € 4.500, das betriebliche Ausmaß von 40% davon sind € 1.800. Das Kilometergeld beträgt € 6.720 (0,42×16.000). Eine Berechnung mit Kilometergeld ist daher steuerlich vorteilhafter.
Beispiel 2: Sie haben 2019 ein neues Auto erworben. 2020 sind Sie damit 20.000km gefahren, 5.000 km davon betrieblich, das sind 25%. Die tatsächlichen Kosten (AfA, Vollkaskoversicherung, Benzin, Garage, Maut…) betragen € 10.000, 25% davon sind € 2.500. Das Kilometergeld beträgt € 2.100 (0,42×5.000). Es ist daher besser, die tatsächlichen Betriebskosten geltend zu machen.
Sie wollen als Selbstständiger ein Elektrofahrzeug erwerben? Mit den folgenden (steuerlichen) Vorteilen können Sie bei einem Elektroauto als Firmenwagen rechnen
Der Erwerb eines überwiegend betrieblich genutzten Elektrofahrzeuges hat gegenüber dem Erwerb eines konventionellen Fahrzeuges mehrere steuerliche Vorteile. Sie sind beim Erwerb eines Elektroautos von der NoVA und der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen. Weiters sind elektrische Pkws vorsteuerabzugsfähig, wenn sie als Firmenwagen benutzt werden. Einen solchen Vorteil gibt es bei dem Erwerb eines konventionellen Fahrzeuges nur in Ausnahmefällen bei sogenannten Fiskal-Lkws wie Kastenwagen, Klein-Autobus oder Pritschenwagen.
Für Elektroautos, die ab dem 01.07. 2020 angeschafft werden, ist gemäß Konjunkturstärkungsgesetz 2020 eine degressive Abschreibung möglich.
Bei Interesse an dem Kauf eines Elektroautos als Firmenwagen, sind neben den steuerlichen Erleichterungen auch staatliche Förderungsmaßnahmen zu berücksichtigen.
Firmenwagen für Selbstständige – eine Zusammenfassung
Die steuerliche Behandlung von betrieblich genutzten Pkws ist eines der häufigsten Fragen, die sich für Selbständige stellt. Das Thema hat auch insoweit große Relevanz, da die Ausgaben für das Kfz in vielen Unternehmen einen maßgeblichen Teil der gesamten Betriebsausgaben ausmachen. Wir beraten Sie gerne, um eine für Sie maßgeschneiderte Lösung zu finden.
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