Steuern beim Verkauf von Kryptowährungen in Österreich

Am 1. März 2022 sind in Österreich mit der ökosozialen Steuerreform ausdrückliche gesetzliche Bestimmungen zur Besteuerung von Kryptowährungen in Kraft getreten. Wie hoch sind die Steuern auf Krypto-Gewinne? Was fällt unter Kryptogewinne? Welche Sonderregelungen gibt es? Diese und weitere Fragen klären wir in diesem Beitrag.

Kryptowährungen wie Bitcoin, Etherium und Co haben sich trotz aller damit verbundenen Risiken als Anlageform etabliert. Vor März 2022 waren die Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen nach einer Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfrei. Auf Dauer war der Gesetzgeber mit dieser Regelung nicht glücklich, da die Gewinne aus Kryptowährungen anders behandelt wurden als die Gewinne aus Wertpapieren. Am 1. März 2022 sind nun die neuen Bestimmungen in Kraft getreten und die Gewinne aus dem Verkauf von Kryptocoins werden nun mit einem Steuersatz von 27,5 Prozent KESt belegt.

Die alte Rechtslage und die Behandlung von Gewinnen aus Altvermögen

Für alle Kryptowährungen, die vor dem 1. März 2021 erworben wurden („Altvermögen“) ist die alte Rechtslage anzuwenden. Danach gilt ein Verkauf im Privatvermögen als Spekulationsgeschäft und ein Gewinn ist nach dem progressiven Einkommenssteuersatz von bis zu 55% zu versteuern; diese Steuer entfällt, wenn zwischen An- und Verkauf der Kryptowährung mehr als 1 Jahr liegt. Das heißt, dass alle Gewinne aus nach dem 1. März 2022 getätigten Verkäufen von vor dem 1. März 2021 gekauften Krypto-Assets gänzlich von der Einkommenssteuer befreit sind.

Für alle Krypto-Bestände, die nach dem 28. Februar 2021 erworben wurden („Neuvermögen“), gilt bereits die neue Steuerregelung. 

Auf Antrag können Sie steuerpflichtige Einkünfte aus der Realisierung (Verkauf, Tausch) im Zeitraum von 1.1.2022 bis 28.2.22 ausnahmsweise dem neuen Steuerregime unterwerfen. Dies kann steuerlich ein Vorteil sein, insbesondere wenn dadurch die Anwendung des progressiven Steuersatzes vermieden wird. Zudem vereinfacht die Inanspruchnahme dieser Ausnahmeregelung die Berechnung, da dann für das gesamte Steuerjahr 2022 die neue Rechtslage gilt.

Wie werden Kryptogewinne nach der neuen Rechtslage besteuert? 

Die neuen Steuerbestimmungen gelten für Kryptowährungen, die nach dem 28. Februar 2021 erworben wurden und führen zu zwei wesentlichen Änderungen: Zum einen sind Einkünfte aus Kryptowährungen auch nach einem Jahr steuerpflichtig. Zum anderen unterliegen die Einkünfte dem besonderen Steuersatz von 27,5%. Aber was zählt zu den zu versteuernden Krypto-Einkünften?

  • Einkünfte aus realisierten Kursgewinnen:
    Ein Krypto Asset wird zu einem höheren Preis gegen Fiat-Geld (wie Euro oder Dollar) verkauft als es eingekauft wurde. Der Tausch von einer Kryptowährung in eine andere stellt hingegen – entgegen der bisherigen Praxis – keinen steuerbaren Vorgang dar. Das heißt, die Steuerpflicht wird bis zum Umtausch in eine Fiat-Währung hinausgeschoben.  
  • Laufende Einkünfte:
    Darunter fallen Einkünfte aus Lending (Überlassung von Kryptowährungen) und aus Mining (Erwerb von Kryptowährungen aus einem technischen Prozess). Hier können Abgrenzungsfragen auftreten, insbesondere zum Staking, bei dem man nur Validierungsrechte überträgt, aber im Besitz des Krypto-Assets bleibt. Beim Staking stellen die erworbenen Kryptowährungen keine laufenden Einkünfte dar, sie werden mit Anschaffungskosten von 0 angesetzt und erst bei der späteren Realisierung mit 27,5% versteuert. 

Vorteile der neuen Steuerregelung

Auch wenn viele die neue Steuerregelung als Nachteil sehen, da Gewinne aus Kryptowährungen nun immer steuerpflichtig sind, gibt es mit der neuen Gesetzeslage auch einige Vorteile. 

So ist nun eine Verlustverrechnung mit anderen Kapitaleinkünften, die ebenfalls mit 27,5% zu versteuern sind, möglich. Daher können beispielsweise Veräußerungsverluste aus Aktien mit Veräußerungsgewinnen aus Kryptowährungen gegenverrechnet werden. 

Umgekehrt können auch Gewinne aus Wertpapierverkäufen mit Verlusten aus Kryptowährungen gegengerechnet werden.

Ein weiterer Vorteil ist, dass nun der Tausch einer Kryptowährung in eine andere Kryptowährung steuerneutral ist. Vor März 2022 war der Tausch von Kryptowährungen innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist immer steuerpflichtig. 

Zusammenfassung

Mit den am 1.3.2022 in Kraft getretenen steuergesetzlichen Änderungen kommt es zu mehr Rechtssicherheit in dem Bereich der Besteuerung von Kryptowährungen. Die Anwendung des besonderen Steuersatzes von 27,5% führt zu einer Gleichstellung und der generellen Möglichkeit von einem Verlustausgleich mit anderen Kapitaleinkünften. Durch den Wegfall der Spekulationsfrist wird das lange Halten von Krypto-Assets steuerlich nicht mehr belohnt. 

Zur Darstellung der Höhe der Steuerpflicht bzw. der Steuerfreiheit ist auch bezüglich des Krypto- Portfolios eine lückenlose Dokumentation wesentlich. Bei einer großen Anzahl an Transaktionen sollte man daher erwägen, sich bei der Erfüllung der Aufzeichnungspflicht von Softwarelösungen unterstützen lassen.

Gerne beraten wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zur Besteuerung Ihrer Kryptowährungsgewinne bzw. anderer Kapitaleinkünfte. 

Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihren Steuerexperten von ‚mein Steuerteam‘.

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