Arbeitsplatz Pauschale oder Homeoffice Pauschale für Selbständige

Durch die Coronakrise hat sich einiges geändert. Besonders die Lock-Downs haben, dort wo es möglich war, das Arbeiten von Zuhause („Homeoffice“), bestärkt. Diese Notwendigkeit und der damit verbundene Anstieg von Homeoffice-Tagen hat schließlich einen Imagewandel bewirkt. Wo zuvor in vielen Köpfen große Zweifel daran bestanden hat, ist in den letzten zwei Coronajahren klargeworden, dass Homeoffice keinen nennenswert negativen Einfluss auf die Produktivität der Arbeitenden hat. Mehr noch, viele geben an, im Homeoffice effizienter arbeiten zu können, als im normalen Büroalltag. Das Homeoffice Pauschale für Selbständige ist ein Schritt, sich den Veränderungen in der Arbeitswelt anzupassen und mit steuerlichen Vorteilen zu begegnen. Wir beantworten Ihnen alle Fragen bezüglich des neuen Arbeitsplatz Pauschales für Selbständige.

Wem steht das Homeoffice Pauschale für Selbstständige zu?

Homeoffice – ein Umstand, der für viele Selbstständige schon vor der Coronakrise zur Normalität gehört hat. Neu ist jetzt der steuerliche Vorteil, der daraus gezogen werden kann: Selbstständige können ab 2022 laufende Kosten wie Miete, Strom oder Heizung pauschal steuerlich geltend machen. Eine Voraussetzung dafür ist, dass Sie keinen zurechenbaren Raum für die Ausübung Ihrer Tätigkeit haben. Sollte also bereits ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer geltend gemacht werden, auch wenn es einer anderen Einkunftsquelle zugeordnet ist, steht Ihnen das Arbeitsplatz  Pauschale für Selbstständige nicht zu.

Die wichtigsten Fakten zum neuen Homeoffice Pauschale für Selbstständige auf einen Blick:

  • Betriebliche „Arbeitsmittel“ (Computer, Drucker, Kopierer) sind in dem Pauschale nicht inbegriffen. Diese können Sie weiterhin wie gewohnt von der Steuer abziehen.
  • Ihr Homeoffice muss nicht Ihr Hauptwohnsitz sein. Es müssen sich für Sie lediglich Ausgaben aus der Nutzung der Wohnung ergeben. Folglich steht Ihnen da Pauschale auch nicht zu, wenn Sie die Möglichkeit haben, Ihren Homeoffice-Arbeitsplatz unentgeltlich zu nutzen.
  • Sollten Sie bereits ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer innerhalb der Wohnung geltend machen, steht Ihnen das neue Arbeitsplatz Pauschale für Selbstständige nicht zu. In dem Fall wird vorausgesetzt, dass die betriebliche Nutzung der Wohnung bereits darüber angemessen berücksichtigt wurde. Das gilt auch, wenn Sie das Zimmer für eine andere Arbeitstätigkeit nützen.
  • Sollten Sie mehrere betriebliche Tätigkeiten von Zuhause ausüben, steht Ihnen das Arbeitsplatz Pauschale nur einmal zu.

Wie viele Homeoffice Tage beinhaltet das Pauschale?

Da es die Unterscheidung zwischen dem Arbeiten im Büro eines Arbeitgebers oder im Homeoffice bei Selbstständigen nicht so gibt, fällt die sonst gültige Erfordernis für mindestens 26 Homeoffice-Tage weg.

Wie hoch ist das Arbeitsplatz Pauschale für Selbständige?

Bei der Berechnung des Arbeitsplatz Pauschales für Selbstständige wird, abhängig von der Höhe zusätzlicher Einkünfte, zwischen dem kleinen und dem großen Arbeitsplatz Pauschale unterschieden.

Großes Arbeitsplatz Pauschale für Selbstständige

Sollten Sie Einkünfte von weniger als 11.000,- aus einer anderen aktiven Erwerbstätigkeit beziehen, für die Ihnen außerhalb der Wohnung ein Raum zur Verfügung steht, haben Sie Anspruch auf das große Homeoffice Pauschale für Selbstständige in der Höhe von 1.200,-. „Aktive Erwerbstätigkeit“ bezeichnet hier die Einkünfte aus einem aktiven Dienstverhältnis, einer aktiven betrieblichen Tätigkeit, aus selbstständiger Arbeit und Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Nicht dazu zählen Pensionseinkünfte oder Einkünfte aus der Vermögensverwaltung.

Kleines Arbeitsplatz Pauschale für Selbstständige

Sollten Sie Einkünfte von mehr als 11.000,- aus einer anderen aktiven Erwerbstätigkeit beziehen, für die Ihnen außerhalb der Wohnung ein Raum zur Verfügung steht, haben Sie Anspruch auf die kleine Homeoffice Pauschale für Selbstständige in der Höhe von 300,-. Zusätzlich können Sie Ausgaben für ergonomisch geeignete Möbel (Schreibtisch, Bürosessel, Lampe, etc.) bis zu 300,- pro Jahr steuerlich absetzen.

Wie melde ich das Arbeitsplatz Pauschale für Selbstständige dem Finanzamt?

Das Arbeitsplatz Pauschale für Selbstständige können Sie ab 2023 mit Ihrer Steuererklärung für 2022 beantragen. Das Pauschale ist jeweils auf ein ganzes Wirtschaftsjahr, daher auf volle 12 Monate, bezogen. Sollten Sie Ihre selbstständige Tätigkeit nicht ganzjährig ausüben, wird die Höhe des Pauschales aliquot errechnet. Dabei steht Ihnen für jeden angefangenen Monat ein Zwölftel des Jahresgesamtbetrages zu. Die Aliquotierungsregelung gilt auch, wenn die Voraussetzungen für das Pauschale während des Jahres nicht mehr erfüllt werden können.

Weitere hilfreiche und spannende Steuertipps, wie zum Beispiel alles zum Thema  Fahrtenbuch, finden Sie auf unserer Website. Sollten Sie noch offene Fragen zum Homeoffice Pauschale für Selbstständige haben, beraten wir Sie gerne im Rahmen eines kostenlosen Erstgespräches

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